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StaatskanzleiÄrger um Buschschulte-Stelle

Die Magdeburger Staatskanzlei muss nach einem Gerichtsurteil das Bewerbungsverfahren um eine Stelle weiterführen.

09.03.2017, 23:01

Magdeburg/Halle l Die Magdeburger Staatskanzlei muss das Bewerbungsverfahren um die Stelle eines Beauftragen für das Bauhausjubiläum wieder aufnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Halle. Staatsminister Rainer Robra (CDU) hatte den Posten mit seiner früheren Büroleiterin Antje Buschschulte besetzt und das Bewerbungsverfahren am 10. November gestoppt. „Dafür gab es aus Sicht des Landesarbeitsgerichts keine objektiv nachvollziehbaren Gründe“, sagte dessen Präsidentin Kathrin Thies der Volksstimme.

Gegen die Besetzung mit der promovierten Biologin Buschschulte hatte die Bewerberin Christine R., studierte Historikerin, Kunsthistorikerin und Bauhaus-Expertin geklagt. Das Arbeitsgericht in Magdeburg hatte zuvor ähnlich geurteilt.

„Das Auswahlverfahren mit allen Bewerbern wird unter Berücksichtigung der Urteilsgründe nun weitergeführt“, erklärte Regierungssprecher Matthias Schuppe. Er wies eine bevorzugte Vergabe der Stelle an Antje Buschschulte zurück. Die frühere Schwimmerin habe sich regulär beworben.

Buschschulte war zuvor Referentin für die Digitale Agenda. Als nach der Landtagswahl der Themenbereich Digitalisierung an das SPD-geführte Wirtschaftsministerium fiel, bewarb sich Buschschulte auf die Bauhaus-Stelle. Nach dem Urteil arbeitet sie nach Volksstimme-Informationen derzeit als Referentin für das Landesmarketing in der Staatskanzlei.