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Stendal Nächste Runde im Sparkassenskandal

Der Streit zwischen der Stendaler Kreissparkasse und Dieter Burmeister geht in die nächste Runde.

09.10.2016, 23:01

Stendal/Naumburg l Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stendaler Kreissparkasse und ihrem langjährigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister geht weiter. Beide Seiten legten in der vorigen Woche beim Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg Berufung gegen ein Urteil des Stendaler Landgerichts ein.

Dessen Erste Zivilkammer hatte Ende August im ersten größeren Prozess im Stendaler Sparkassenskandal nach mehr als zwei Jahre dauernden Verhandlungen entschieden, dass die fristlose Kündigung Bur­meisters im Herbst 2013 rechtens war.

Zudem muss der Ex-Vorstandschef die 229 440 Euro für die beiden Gutachten bezahlen, in denen die Prüfer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes einen Millionenschaden durch zu häufig gewechselte Dienstwagen, einen überdimensionierten Fuhrpark und unkontrollierte Bauvergaben ermittelt hatten.

Die Kammer unter der Leitung von Vize-Landgerichtspräsidentin Haide Sonnenberg urteilte jedoch, dass die vom Kreditinstitut bisher einbehaltenen Pensionsleistungen dem mehr als 20 Jahre amtierenden Vorstandsvorsitzenden in voller Höhe zustünden. Laut Branchenkreisen handelt es sich um eine jährliche Summe in sechsstelliger Höhe.

Burmeister hatte sowohl gegen die fristlose Kündigung als auch gegen die Einbehaltung der Pensionsbezüge geklagt. Sein Anwalt Gerald Zimmer hatte zudem stets betont, dass sein Mandant auch nicht für die Kosten der Gutachten aufkommen müsse. Dass Burmeister mit seinem Anwalt in Berufung geht, ist daher alles andere als eine Überraschung.

Stendals Landrat und Sparkassen-Verwaltungsratsvorsitzender Carsten Wulfänger (CDU) hatte zuletzt deutlich gemacht, dass mindestens für den Zeitraum der geltend gemachten Verfehlungen zwischen 2007 und 2013 die Versorgungsbezüge zu widerrufen seien, und sein Unverständnis über das Urteil geäußert.

Im Verwaltungsrat war die Stimmung Anfang September jedoch geteilt. Zudem sprach sich das Gremium für einen Wechsel des Anwaltes aus. Auf einer Sondersitzung am 27. September konnte der neu berufene Arbeitsrechtler Manfred Confurius aber die große Mehrheit der 15 Verwaltungsräte für eine Berufung überzeugen. Lediglich zwei Belegschaftsvertreter und ein von der CDU berufenes Mitglied sprachen sich dagegen aus.

Bis zu zwei Monaten bleibt beiden Seiten nunmehr Zeit für eine inhaltliche Begründung. Danach werde der Senat einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen, sagte OLG-Sprecher Henning Haberland der Volksstimme. Der Zeitraum könne bis zu einem halben Jahr betragen. Haberland: „Ob dann ein Urteil ergeht, hängt davon ab, ob die Tatsachen vollständig aufgeklärt erscheinen oder eine (erneute oder weitere) Beweisaufnahme erforderlich ist.“

Erst im nächsten Jahr dürfte vor dem Stendaler Landgericht eine weitere Entscheidung fallen. Die Sparkasse klagt gegen ihren Ex-Chef rund 350 000 Euro Schadensersatz ein – allein 80 000 Euro wegen der geheimen Errichtung eines Weinkellers in den Sparkassen-Katakomben. Das Verfahren verzögert sich wegen eines noch ausstehenden Sachverständigen-Gutachtens.

So lange ruhen drei Jahre nach der Strafanzeige auch noch die Ermittlungen der Magdeburger Staatsanwaltschaft. Deren Kammer für Wirtschaftsstrafrecht warte die Erkenntnisse aus den Gerichtsverfahren ab, erklärte ein Sprecher.