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Tragischer Unfall Anklage gegen Todesfahrer

Staatsanwaltschaft Magdeburg hat den Fahrer des Lkws angeklagt, der im Juni in Hohendodeleben in eine Gruppe Nordic-Walkerinnen fuhr.

Von Matthias Fricke 16.12.2016, 00:01

Hohendodeleben l Einer der schlimmsten Unfälle des Jahres in Sachsen-Anhalt soll nun vor Gericht geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat vor dem Amtsgericht Oschersleben Anklage gegen den 64-jährigen Unfallfahrer erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in einem Fall vorgeworfen. Das bestätigte in dieser Woche Gerichtssprecher Christian Löffler. Ein Termin für die Verhandlung stehe aber noch nicht fest. „Das Gericht prüft zurzeit den Eröffnungsbeschluss“, so Löffler.

Der tragische Unfall geschah auf der Verbindungsstraße zwischen Hohendodeleben und Magdeburg. Eine Gruppe Nordic-Walkerinnen befand sich an jenem Sonnabend, 4. Juni, gegen 9 Uhr auf dem paralell zur Fahrbahn führenden Gehweg, als sich von hinten der Lastwagen des 64-Jährigen näherte. Sie sahen das Unglück nicht kommen.

Auf gerader Strecke, so ergaben später die Untersuchungen, kam das Fahrzeug plötzlich nach links von der Straße ab, überquerte dabei den Gehweg und erfasste die aus Hohendodeleben stammenden Frauen. Zwei versterben noch an der Unglücksstelle.

Eine 54-Jährige überlebt nach einer Notoperationen und dem Aufenthalt auf der Intensivstation.

Die tödlich verunglückte 45-Jährige hinterlässt einen Ehemann und einen mittlerweile 18-jährigen Sohn. Beide sind Mitglieder der Feuerwehr. Besonders tragisch: Der Ehemann war damals völlig ahnungslos zum Unglücksort ausgerückt. Er erlitt an der Unfallstelle einen Schock.

Die verstorbene 43-Jährige war Mutter von zwei Kindern. Der gesamte Ort trauerte und gedachte der Opfer bei einem Gottesdienst.

Die Staatsanwaltschaft holte ein Unfallrekonstruktionsgutachten ein und vernahm Zeugen. Die Ankläger kamen nach den Ermittlungen zu dem Schluss, dass die Unachtsamkeit des Fahrers zu dem Unfall geführt hat. Wie diese genau ausgelöst worden ist, soll nun der Prozess vor dem Amtsgericht ergeben. Nach dem ausgewerteten Fahrtenschreiber, soll der Mann aber wohl nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein.

Da der Fall vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht verhandelt werden soll, geht die Staatsanwaltschaft von einem Strafmaß von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug aus. Allerdings kann der Richter dennoch eine Strafe bis zu vier Jahren verhängen. Das regelt die Strafprozessordnung so. Bei fahrlässiger Tötung liegt das Strafmaß allgemein zwischen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Der 64-Jährige soll sich im Rahmen des Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen bereits geäußert haben. Im Rahmen des Gutachtens wurde auch der Lkw auf technische Mängel untersucht, aber offensichtlich nichts gefunden.

Der Landkreis Börde hatte bereits kurze Zeit nach dem schweren Unfall ein Tempolimit von 100 auf 70 km/h auf der Strecke eingeführt. Zudem wurde von Anwohnern auch eine Leitplanke zwischen Radweg und Straße gefordert. Doch dieses lehnte der Landkreis Börde mit der Begründung ab, dass die Strecke geradlinig verläuft.