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UnterlassungsklageLandgericht weist AfD in die Schranken

Nach einem Urteil im Magdeburger Landgericht dürfen die Landes-AfD nicht mehr behaupten, Striegel hätte Unfallflucht begangen.

Von Matthias Fricke 27.09.2016, 01:01

Magdeburg l Die Kontrahenten selbst waren nicht im Gerichtssaal. Sie schickten ihre Anwälte. Zur Unterlassungsklage von Grünen-Politiker Sebastian Striegel vor der Zivilkammer des Magdeburger Landgericht am Montag sagt AfD-Anwalt Bodo Walther: „Wer Hitze nicht verträgt, sollte nicht in der Küche arbeiten.“ Der Anwalt sieht in der Veröffentlichung auf der Facebook-Seite der Landes-AfD und einer Twitternachricht von deren Landesvorsitzenden „nur eine Meinungsäußerung“. Dort steht wörtlich: „Unfall-,Flüchtling‘ verursacht schweren Autounfall. Flüchtet.“ Gezeigt wird dabei der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel. Der reichte über seine Anwältin Kristin Pietrzyk Unterlassungsklage ein, die der AfD diese Äußerungen künftig verbieten soll.

Die Zivilkammer um Richterin Miriam Soehring musste klären, ob in der AfD-Aussage eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt. Der Hintergrund: Striegel hatte am 26. August bei Könnern an einer Autobahnauffahrt einen Verkehrsunfall verursacht. Beim Ausweichversuch – es kam nicht zur Berührung beider Fahrzeuge – überschlug sich das Auto eines 28-Jährigen. Der Mann erlitt einen Schlüsselbeinbruch und Schnittwunden. Striegel selbst will den Unfall erst bemerkt haben, als er schon auf die Autobahn fuhr. Er hielt auf dem Standstreifen und meldete sich bei der Polizei. Danach fuhr er zur nächsten Ausfahrt, wendete und kehrte zum Unfallort zurück.

Die Polizei nahm routinemäßig zunächst nur wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Striegel die Ermittlungen auf. Erst einige Tage später wurde auch ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet, wie Polizeisprecher Marc Becher am Montag bestätigte.

Richterin Soehring: „Die Frage war, was der Durchschnittsleser aus der Mitteilung der AfD liest.“ Und dieser erfährt nach Ansicht des Gerichts nur, dass Striegel Unfallflucht begangen hat. Doch dies ist nicht erwiesen, somit eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Aus diesem Grund kündigte das Gericht an, dem Antrag auf strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den AfD-Landesverband und dessen Vorsitzenden André Poggenburg zu folgen. Bei Missachtung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft bis sechs Monate. Das Urteil wird am Freitag verkündet. Poggenburg: „Wir werden jetzt die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden, wie wir juristisch weiter vorgehen.“ Er gehe aber davon aus, dass er in Berufung gehe.