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Verkehrssicherheit Tempo 30: Zahlreiche Kommunen stellen Antrag

In Sachsen-Anhalt gibt es bereits zahlreiche Anträge für Tempolimits vor Kindergärten und Schulen. Doch bei der Umsetzung gibt es Hürden.

20.07.2017, 06:14

Magdeburg (dpa) l Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern: Zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt wollen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung nutzen. Es liegen bereits 42 Anträge vor, wie das Verkehrsministerium auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hannes Loth mitteilte. Damit die Straßenverkehrsbehörden über die Geschwindigkeitsbe-schränkungen entscheiden können, fehlt aber noch ein sogenannter Einführungserlass. Das Ministerium will den Erlass bis Anfang August herausgeben.

Anträge auf Tempo 30 kommen aus fast allen Regionen des Landes. Nur aus dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Kreis Mansfeld Südharz gab es keine entsprechenden Forderungen. Die meisten Anträge kommen aus dem Harz. Hier wollen Kommunen vor vier Schulen, drei Kindergärten und einem Alten- und Pflegeheim die Geschwindigkeit für Autofahrer begrenzen. Aus Magdeburg kommen sieben Anträge, aus dem Burgenlandkreis sechs und aus dem Bördekreis vier. Insgesamt wird Tempo 30 vor 18 Kindergärten, 18 Schulen, fünf Alten- und Pflegeheimen und einem Krankenhaus gefordert.

Vor der Einführung eines solchen Tempolimits soll laut Ministerium jeder Einzelfall geprüft werden. Es gebe keinen Automatismus, sagte ein Sprecher. Ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung wirklich die Verkehrssicherheit erhöht, müsse stets individuell bewertet werden. Ein Problem könne zum Beispiel sein, wenn durch das Tempolimit Durchgangsverkehr in angrenzende Wohngebiete verlagert wird.

Auch der Städte- und Gemeindebund plädierte für die Bewertung jedes Einzelfalls. "Die Idee ist gut", sagte Verbandsvize Heiko Liebenehm. Es komme jedoch auf die örtlichen Gegebenheiten an. Dann könnten die Tempobegrenzungen auch zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Viele Kommunen warteten bereits auf den Einführungserlass des Ministeriums. Die Verkehrsminister der Bundesländer hatten sich im vergangenen Jahr auf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Damit soll es einfacher werden, vor bestimmten Einrichtungen Tempo 30 vorzuschreiben.