1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Vergewaltiger im Altenheim

Vor Gericht Vergewaltiger im Altenheim

Ein Pfleger soll Frauen in Altenheimen vergewaltigt haben. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn 2015. Er steht wieder vor Gericht.

06.04.2017, 15:59

Magdeburg (dpa/sa) l Der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Altenpfleger beschäftigt zum zweiten Mal das Magdeburger Landgericht. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gegen ihn aus dem Jahr 2015 kassiert hatte, wird seit Donnerstag erneut in dem Fall verhandelt. Zum Auftakt wurde noch einmal die Anklage verlesen. Der 35-Jährige sitzt auf der Anklagebank, weil er 2006 und 2012 in Wolmirstedt und Magdeburg zwei damals 50 und 84 Jahre alte Frauen in Pflegeheimen vergewaltigt haben soll.

Sie sollen laut Anklage krank, hilfsbedürftig und wehrlos gewesen sein, was der Mann zur Befriedigung seiner sexuellen Lüste ausgenutzt habe. So soll er den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zufolge das jüngere Opfer in deren Annahme zum Sex gezwungen haben, er meine es ernst mit ihr. Bei der 84-Jährigen soll er mit Fingern an deren Geschlechtsteilen manipuliert und ihr große Schmerzen bereitet haben. Auch soll er sich mit voller Wucht auf die noch rüstige, aber nahezu erblindete Seniorin geworfen haben. Die beiden Frauen sind inzwischen gestorben.

In einem ersten Verfahren war der gelernte Altenpfleger aus Wolmirstedt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und mit einem lebenslangem Berufsverbot bestraft worden. Er ging in Revision – mit Erfolg. Der BGH hob das Urteil im November 2015 unter anderem mit der Begründung auf, dass nicht ausreichend festgestellt worden sei, dass die Vergewaltigungen unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage begangen worden seien.

Der Prozess sei deshalb neu aufzurollen. Im Beschluss des BGH heißt es, der ledige Mann leide unter anderem an dissozialer Persönlichkeitsstörung und zeige sadistische Tendenzen. Aktuell verdient er nach eigener Aussage sein Geld als Post- und Zeitungszusteller.   

Das Verfahren wird am 18. April fortgesetzt. Insgesamt sollen bis zunächst 25. April drei Sachverständige und 19 Zeugen gehört werden.