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Wlan Harz mit freien Hotspots vorn

Das kostenlose Drahtlos-Internet an öffentlichen Plätzen ist in Sachsen-Anhalt regional sehr unterschiedlich verteilt.

24.03.2017, 08:41

Magdeburg/Wernigerode (dpa) l Frei zugängliche WLAN-Netze sind in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich verteilt. Während es im Landkreis Harz mehr als 1500 solcher Internet-Zugangspunkte gibt, sind es im Saalekreis und im Altmarkkreis Salzwedel weniger als 30. Das ergibt sich aus Zahlen des Breitbandatlasses des Bundes und der Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt, die das Wirtschaftsministerium zusammengetragen hat. Der Harz liegt demnach mit Abstand vor den Städten Magdeburg (384 Hotspots) und Halle (165). Insgesamt gibt es rund 2700 freie WLAN-Punkte im Land.

Das Ministerium will freie WLAN-Netze künftig auch finanziell fördern. Eine entsprechende Richtlinie ist derzeit in Arbeit und soll Ende April veröffentlicht werden. Geplant ist ein Volumen von zwei Millionen Euro. "Wir wollen Kommunen beim Aufbau solcher WLAN-Netze unterstützen", sagte ein Ministeriumssprecher. Gefördert werden könnten aber auch Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände oder Trägervereine von Kultureinrichtungen und Museen. Pro WLAN-Netz könnten maximal 100.000 Euro Förderung fließen.

Für ausgewählte Projekte gibt es bereits Geld. Der Schwerpunkt liegt aus Anlass des Reformationsjubiläums zunächst auf den Lutherstädten. Wittenberg, Eisleben, Mansfeld-Lutherstadt, Allstedt und Stolberg sollen bis zum Beginn der Feierlichkeiten im Frühsommer über die drahtlosen Zugangspunkte verfügen.

Im Landkreis Harz ist die Initiative Freifunk Harz besonders aktiv. "Derzeit sind wir vor allem damit beschäftigt, die Stabilität unserer Netze zu verbessern", sagte der Chef der Initiative, Max Mischorr. Besonders für Touristen seien freie WLAN-Netze ein echter Anreiz. "Wer so etwas aus dem Urlaub in anderen Ländern kennt, weiß, wie schön es ist, überall ein freies WLAN zu haben."

Größter Hinderungsgrund für den raschen Ausbau freier WLAN-Netze ist aus Sicht des Ministeriums nach wie vor die Gesetzeslage. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Störerhaftung – ob also der Betreiber eines öffentlichen Netzes verantwortlich gemacht werden kann, wenn Nutzer über das Netz etwa illegal Musik und Filme herunterladen und damit gegen Urheberrechte verstoßen.

Die Änderung des Telemediengesetzes habe hier noch nicht für ausreichend Klarheit gesorgt. Urteile des Europäischen Gerichtshofs machten deutlich, dass Betreibern nach wie vor Abmahn- und Gerichtskosten drohten. Eine erneute Gesetzesänderung sei nötig, um den rechtssicheren Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots sicherzustellen. Auch der Netzpolitik-Experte der Linkspartei, Hendrik Lange, forderte: "Die Störerhaftung muss abgeschafft werden."