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33 Verfahren: keine Anklage wegen Menschenhandel für Sex

21.05.2017, 08:42
Cornelia Lüddemann (Grüne). Foto: Peter Gercke/Archiv
Cornelia Lüddemann (Grüne). Foto: Peter Gercke/Archiv dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Das Thema Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung beschäftigt die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt immer wieder - die Verfahren werden aber oft eingestellt. In den Jahren 2012 bis 2016 hätten die Behörden 33 derartige Ermittlungsverfahren eingeleitet, geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Cornelia Lüddemann hervorgeht. Von den 33 wurden den Angaben zufolge 20 eingestellt, 17 davon, weil kein ausreichender Tatverdacht bestand. In sechs Fällen dauerten die Ermittlungen noch an, weitere Verfahren seien mit anderen Vorwürfen verbunden oder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Es wurde keine Anklage oder Verurteilung aufgeführt.

Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung

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