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Bekannten im Rausch erstochen: Revision gegen Haftstrafe

04.07.2017, 16:36

Halle (dpa/sa) - Ein 33 Jahre alter Mann aus Halle, der einen Bekannten bei einem Trinkabend erstochen haben soll, will seine neunjährige Haftstrafe nicht akzeptieren. Die Verteidigung legte gegen das Urteil des Landgerichts Halle Revision ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Das Landgericht hatte den 33-Jährigen vor einer Woche wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Prozess gestanden, seinen 42 Jahre alten Bekannten erstochen zu haben. Wegen eines Alkoholrauschs könne er sich jedoch nicht an die Tat selbst erinnern. Beide Männer hatten sich Anfang April erst wenige Stunden vor der Tat an einem Supermarkt in Halle-Trotha kennengelernt und zum gemeinsamen Trinken in der Wohnung des späteren Opfers verabredet.