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Flucht nach Lockerung im Maßregelvollzug: 2016 elf Fälle

24.07.2017, 06:05

Magdeburg (dpa/sa) - Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug haben im vergangenen Jahr elf mal Lockerungen wie Freigänge zur Flucht genutzt. In diesem Jahr gab es bis Ende Juni vier solcher Verstöße gegen Vollzugslockerungen, wie das Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Auf freiem Fuß ist keiner der Flüchtigen mehr, meist dauerte die Flucht nur wenige Tage. Manchmal kommen die Straftäter dem Ministerium zufolge auch freiwillig zurück, in der Regel werden sie jedoch von der Polizei aufgegriffen.

Derzeit sind den Angaben zufolge rund 400 Straftäter in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs untergebracht. Sie haben Straftaten begangen, wurden vom Gericht aber für nicht voll schuldfähig erklärt. Ziel ist die Heilung oder Besserung psychisch kranker und die Suchtentwöhnung alkohol- oder drogenabhängiger Straftäter.