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Gericht entscheidet im Januar zu Altanschließer-Streit

07.12.2016, 17:35

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Streit um die nachträglichen Gebührenbescheide für Zehntausende Altanschließer will das Verfassungsgericht am 24. Januar seine Entscheidung verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Linken-Landtagsfraktion hatte das Gericht angerufen, weil sie einen Passus im geänderten Kommunalabgabengesetz aus dem Jahr 2014 für verfassungswidrig hält. Dieser erlaubt den Zweckverbänden, bis zum Stichtag Ende 2015 über eine eigentlich gesetzte Zehn-Jahres-Frist hinaus von Haushalten für alte Abwasseranschlüsse Gebühren zu verlangen.

Diese Änderung hatte zu einer Flut von mehr als 70 000 Gebührenbescheiden im vergangenen Jahr geführt. 36 000 Haushalte gingen in Widerspruch. Die Landesregierung hält die beanstandete Übergangsregelung für einen Kompromiss zwischen den Interessen der Haushalte und denen der Zweckverbände. Kritiker sehen jedoch den Vertrauensschutz verletzt, weil die Bürger nicht unbegrenzt lange nach einem Anschluss noch zur Kasse gebeten werden dürften. Das Gericht hatte in einer mündlichen Verhandlung am 18. Oktober beide Seiten zu Wort kommen lassen. Jetzt muss es sein Urteil fällen.