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Gewerkschaft: Kita-Gesetz muss für mehr Personal sorgen

08.05.2017, 16:26

Magdeburg (dpa/sa) - Bei der Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes darf es aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nicht nur um finanzielle und organisatorische Zuständigkeiten gehen. Es müssten auch Entscheidungen für eine deutliche Verbesserung des personellen Standards in den Kitas getroffen werden, hieß es in einer Mitteilung vom Montag.

Bei den Unter-Dreijährigen betreue eine Fachkraft derzeit mindestens 8,6 Kinder, bei den Über-Dreijährigen seien es sogar mindestens 16 Kinder. Derart ungünstige Betreuungsverhältnisse seien für Kinder und Erzieher eine Belastung. Die GEW veranstaltet in den kommenden Wochen mehrere Diskussionsrunden mit Beschäftigten, Eltern, Trägern und Politikern zum neuen KiFöG. Die erste Veranstaltung findet am Donnerstag in Magdeburg statt.

Das Landesverfassungsgericht verlangt vom Land bis Ende 2017 eine Neuregelung des KiFöG. Die Zuständigkeiten für die Kitas waren 2013 von den Gemeinden auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Ursprünglich sollten die Gemeinden trotzdem zur Hälfte die Kosten tragen, das Landesverfassungsgericht kippte jedoch die Regelung. Derzeit beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Kita-Zuständigkeiten in Sachsen-Anhalt.