1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden

Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden

17.07.2017, 12:42

Magdeburg (dpa/sa) - Auf der Grundlage einer neuen Amnestieregelung können Besitzer illegale Waffen ab sofort straffrei abgeben. Wer unerlaubt über Waffen oder Munition verfüge, könne sie zu den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen bringen, teilte das Innenministerium am Montag in Magdeburg mit. Auch der Transport dieser Waffen auf dem direkten Weg zur Übergabe werde nicht bestraft. Grundlage sei eine Novellierung des Waffenrechts und weiterer Vorschriften auf Bundesebene. Die Regelung gilt für ein Jahr.

Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Damals wurden laut Innenministerium in Sachsen-Anhalt insgesamt 25 unerlaubte Waffen bei Behörden abgegeben, bundesweit waren es rund 200 000 Schusswaffen.

Die jetzige Regelung war Anfang dieses Monats im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und trat damit in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht außerdem strengere Aufbewahrungsvorschriften für Neubesitzer vor. Scharfe Waffen und Munition müssen künftig noch besser gesichert aufbewahrt werden. Das soll es Kriminellen erschweren, Waffentresore aufzubrechen oder sie fortzuschaffen. Wer seine Waffe bislang gesetzeskonform verwahrte, für den ändert sich indes nichts.