Karlsruhe: Ministerin verteidigt neue Kita-Zuständigkeiten
Karlsruhe (dpa) - Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat die Übertragung der Kita-Zuständigkeiten von den Gemeinden auf die Landkreise vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Jedes vierte Kind in ihrem Bundesland sei damals von Armut betroffen gewesen, sagte die SPD-Ministerin am Mittwoch in Karlsruhe. "Wir wollten optimale Hilfe durch gebündelte Zuständigkeit."
Nach Ansicht der acht Kommunen, die stellvertretend Verfassungsklage eingereicht haben, hat das 2013 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (Kifög) dagegen untaugliche Strukturen geschaffen. "Örtliche Planung braucht örtliche Expertise", argumentierte ihr Prozessbevollmächtigter Johannes Dietlein.
Die Gemeinden waren auch schon vors Landesverfassungsgericht gezogen, hatten dort aber nur eine finanzielle Besserstellung erreicht. In Karlsruhe pochen sie auf ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, dass diese Garantie "zu den Eckpfeilern unserer Verfassungsordnung" gehöre. (Az. 2 BvR 2177/16)
Ankündigung der Verhandlung mit Gliederung
Allgemeine Infos über (Kommunal-)Verfassungsbeschwerden
Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
Recht auf kommunale Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 GG
Kommunale Selbstverwaltung in der Landesverfassung, Art. 87
Urteil des Landesverfassungsgerichts, 20.10.2015