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Lischka: Kriterien für Parteienverbot in Verfassung ändern

19.01.2017, 04:32

Magdeburg/Berlin (dpa/sa) - Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsantrag hat Sachsen-Anhalts SPD-Chef Burkhard Lischka angeregt, die Kriterien für ein Parteienverbot im Grundgesetz zu präzisieren. Der Verfassungsgeber müsse sich selbst überlegen, ob im betreffenden Artikel 21 ein Instrument stehen solle, dass im Fall eines schnellen Aufstiegs einer verfassungsfeindlichen Partei nicht mehr ziehe, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion der Deutschen Presse-Agentur. "Die hohen Hürden für ein Parteiverbot sollen bleiben, aber das Instrument soll nicht zu einem gänzlich stumpfen Schwert werden."

Nach Lischkas Ansicht könnte per Verfassungsänderung etwa festgelegt werden, dass Bundestagsmandate oder Landtagssitze einer verfassungsfeindlichen Partei genug Bedeutung verleihen, um sie verbieten zu können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil die rechtsextreme NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft. Ein Verbot lehnte es aber unter Verweis darauf ab, dass die Partei derzeit zu klein und unbedeutend sei, um ihre Ziele durchsetzen zu können.