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Mehrere Kommunen müssen Flüchtlingskosten senken

Kopf-Pauschale statt Übernahme aller Kosten - nach diesem Prinzip gibt das Land seit diesem Jahr Geld für die Flüchtlingsunterbringung an die Kommunen.

29.07.2016, 15:22

Halle (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Landesregierung will besonders hohe Kosten in den Landkreisen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht mehr übernehmen. Kreise, die über dem Durchschnitt liegen, sollen die zusätzlichen Kosten selber tragen, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (Freitag) unter Berufung auf Angaben des Innenministeriums.

Nach einer der Zeitung vorliegenden Übersicht waren die Kosten pro Flüchtling in den einzelnen Kommunen 2015 sehr unterschiedlich. Der Salzlandkreis habe zum Beispiel mit knapp 8000 Euro kalkuliert, das Jerichower Land, der Burgenlandkreis und der Saalekreis dagegen mit mehr als 12 000 Euro. Der Landesschnitt habe bei knapp bei 10 500 Euro inklusive Unterbringung, Betreuung und Krankenkosten gelegen.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass bereits für das laufende Jahr für die Kommunen eine Pauschale von 10 400 Euro pro Flüchtling festgelegt worden ist. Für 2017 werde geprüft, ob die Höhe der Pauschale weiter angemessen sei.

Die Linksfraktion kritisierte das Verfahren. Es geht nicht an, Landkreisen den Schwarzen Peter zuzuschieben, meinte die Abgeordnete Kerstin Eisenreich. Die Kommunen hätten sich vergangenes Jahr zum Zeitpunkt der Anmietung von Unterkünften in einer komplizierten Situation befunden. Es seien offenbar verschiedene, teilweise auch längerfristige Verträge ausgehandelt worden.

Unterdessen werden im Landkreis Harz drei Standorte geschlossen, die im Rahmen der dortigen Zentralen Anlaufstelle in Halberstadt genutzt worden waren. So ende die Belegung in Quedlinburg Ende September, zwei kleinere Standorte in Ballenstadt und Pansfelde werden Ende Juli geschlossen, wie das Innenministerium berichtete. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte, damit werde auch die Zusage eingelöst, den Standort Quedlinburg nur für etwa ein Jahr zu nutzen.