1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Mordprozess: Mutter des Angeklagten soll gehört werden

Mordprozess: Mutter des Angeklagten soll gehört werden

06.06.2017, 12:45

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Dessauer Prozess wegen Mordes an einer chinesischen Studentin halten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger daran fest, die Mutter des Angeklagten als Zeugin zu hören. Die Polizeibeamtin ist nach Einschätzung einer Amtsärztin aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig. Die Nebenklage beantragte am Dienstag vor dem Landgericht Dessau-Roßlau die zuständige Medizinerin dazu zu vernehmen. Die Staatsanwaltschaft verwies zudem auf die Möglichkeiten, während ihrer Vernehmung der Mutter die Öffentlichkeit oder auch ihren Sohn zeitweise auszuschließen oder von einer Video-Botschaft Gebrauch zu machen.

Die Prozessbeteiligten wollen unter anderem aufklären, warum die Polizeibeamtin nach der Tat bis zum Auffinden der Leiche mit ihrem Sohn 40-mal telefoniert hat. Das hatten technische Auswertungen ergeben. Die Mutter, deren 21 Jahre alter Sohn gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin wegen gemeinschaftlichen Mordes an der Studentin angeklagt ist, hatte in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt.

So hatte die Frau gemeinsam mit ihrem Ehemann nur einen Tag nach der Beerdigung der getöteten Architekturstudentin fröhlich feiernd ein Gartenlokal eröffnet. Ihr war daraufhin die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte untersagt worden. Der Verdacht, sie könnte die Ermittlungen beeinflusst haben, erhärtete sich bislang nicht. Der Prozess soll am 20. Juni fortgesetzt werden.