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Prozess um getötete Chinesin: Ende der Beweisaufnahme naht

Er lässt sich nichts sagen, stößt wütende Beschimpfungen aus - zwei Gefängnismitarbeiter berichten so über den 21-Jährigen, dem der Mord an einer Studentin vorgeworfen wird. Es könnten die letzten Zeugen in diesem Prozess sein vor den Plädoyers.

22.05.2017, 11:05

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Dessauer Prozess um die brutale Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin soll an diesem Dienstag die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt kündigte am Montag am Landgericht an, es würden noch Akten verlesen. Wann genau die Plädoyers gehalten werden, gab sie noch nicht bekannt.

Seit dem 25. November 2016 muss sich ein 21-Jähriger gemeinsam mit seiner gleichaltrigen Ex-Partnerin wegen Vergewaltigung und Mordes verantworten. Sie sollen die Architekturstudentin am 11. Mai 2016 unter einem Vorwand in eine leerstehende Wohnung gelockt, sie vergewaltigt und schwer misshandelt haben.

Als vermutlich letzte Zeugen wurden am Montag zwei Bedienstete der Jugendanstalt Raßnitz gehört. Sie beschrieben den Angeklagten als aufbrausenden Selbstdarsteller. Er könne mit Kritik nicht umgehen. Der junge Mann stoße immer wieder wüste Beleidigungen aus, er fühle sich oft schlecht behandelt. Einer der Anstaltsmitarbeiter, der Sozialtherapeut ist, bezeichnete Gespräche mit dem Angeklagten als "Topfschlagen auf einem Minenfeld".

Auf der anderen Seite könne sich der 21-Jährige auch anpassen, unterordnen und sich entschuldigen. Vor seinen Mitgefangenen trete er durchaus als Selbstdarsteller auf und berichte ausführlich von den Verhandlungsterminen vor Gericht. Vor Gericht hingegen schweigt er.

Der forensische Psychiater Bernd Langer bleibt bei seiner Einschätzung, wonach der Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung hat. Das beschriebene Verhalten bestätige für ihn, dass bei dem 21-Jährigen keine Entwicklung mehr zu erwarteten ist. "Es gibt wenig Raum für erzieherische Einflussnahme", sagte Langer. Der Sachverständige empfiehlt, dass im Fall einer Verurteilung Erwachsenenstrafrecht angewandt wird und nicht mehr das Jugendstrafrecht.