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Sachsen-Anhalt erhält immer häufiger Nachlässe

14.04.2017, 12:14

Magdeburg (dpa/sa) - Erbschaften fallen in Sachsen-Anhalt immer häufiger an den Staat. Im vergangenen Jahr war der Fiskus in rund 600 Fällen Erbe - vor fünf Jahren gab es noch nicht einmal halb so viele Fälle. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Olaf Meister hervor. Seit 2014 liegen die Zahlen in etwa konstant bei um die 600 Fälle pro Jahr. In der Mehrzahl der sogenannten Fiskalerbschaften handele es sich allerdings um überschuldete Nachlässe, hieß es. Um welche Summen es dabei geht, wurde nicht mitgeteilt.

Der Staat wird immer dann zum Erben, wenn weder Ehegatte, noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandten des Verstorbenen ermittelt werden können. Die Erbschaft ausschlagen kann der Staat - vertreten durch das jeweilige Bundesland - nicht.

Dem Land kann das Erbe wieder entzogen werden, wenn sich innerhalb von 30 Jahren ein bisher unbekannter Erbe meldet. Sollten etwa Immobilien bereits verkauft sein, hat der rechtmäßige Erbe Anspruch auf den Erlös.

Antwort Finanzministerium auf Kleine Anfrage