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Arbeitgeber können Kopftuch im Job unter Umständen verbieten

14.03.2017, 09:23

Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. In Deutschland sind Kopftücher im Job erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten. Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war eine Rezeptionistin entlassen worden, als sie Kopftuch auch im Job tragen wollte.