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BGH: Bedrohung durch Hacker kann Surfprotokolle rechtfertigen

16.05.2017, 12:47

Karlsruhe (dpa) - Von Cyberattacken bedrohte Internetseiten dürfen zur Abwehr und Aufklärung solcher Angriffe je nach Einzelfall vorsorglich die IP-Adressen sämtlicher Besucher speichern. Die Grundrechte der Nutzer dürfen aber nicht aus dem Blick geraten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Die Entscheidung fiel in einem Rechtsstreit, den der Piraten-Politiker Patrick Breyer seit nun schon fast zehn Jahren gegen die Bundesrepublik führt. Ob sein Surfverhalten auf den Seiten des Bundes protokolliert werden darf, steht immer noch nicht fest.