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BGH: Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz möglich

20.10.2016, 13:16

Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.