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BGH zu Mieterkündigungen: Härtegründe müssen intensiv geprüft werden

15.03.2017, 15:52

Karlsruhe (dpa) - Wenn gekündigte Mieter schwere gesundheitliche Probleme vorbringen, um sich gegen die Räumung zu wehren, müssen Gerichte dem ganz besonders sorgfältig nachgehen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der zuständige Richter hat sich laut diesem Urteil sehr genau anzuschauen, welche Folgen der Umzug für den Betroffenen haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese eintreten. Konkret ging es um folgenden Fall: Eine junge Familie will ihr Haus aus Platzgründen für sich allein und hat einem betagten Ehepaar die Wohnung gekündigt.