1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. EuGH erlaubt Kopftuch-Verbot im Job - aber mit Auflagen

EuGH erlaubt Kopftuch-Verbot im Job - aber mit Auflagen

14.03.2017, 15:34

Luxemburg (dpa) - Firmen dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz nach zwei aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Das urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot. Der Zentralrat der Muslime reagierte enttäuscht. Allerdings dürfte sich in Deutschland nach Einschätzung von Juristen mit den Richtersprüchen nicht viel ändern. Kopftücher am Arbeitsplatz sind im Prinzip erlaubt, Einschränkungen aber möglich.