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Facebook muss Konto Verstorbener laut Urteil nicht freigeben

31.05.2017, 11:42

Berlin (dpa) - Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Der Vorsitzende Richter Björn Retzlaff sagte zugleich, dass die Entscheidung nicht leicht gefallen sei. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang zu den Chat-Nachrichten.