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Gericht: Behörde darf Asylbewerber Bargeld streichen

12.05.2017, 14:47

Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht stärkt die Position von Behörden, die unkooperativen Asylbewerbern Bargeld-Auszahlungen streichen. Der Gesetzgeber könne Leistungen an eine Mitwirkungspflicht knüpfen, entschied das Gericht. Es wies damit die Klage eines 49-Jährigen aus Kamerun ab. Die Ausländerbehörde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte ihm Leistungen gekürzt, da er nach der Ablehnung seines Asylantrags 2004, bei der Beschaffung eines Passes 19 Mal nicht kooperiert und so seine Abschiebung verhindert hatte. Statt Bargeld bekam er daraufhin Unterkunft und Gutscheine.