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Gericht: Facebook muss nicht aktiv Hetzbeiträge suchen

07.03.2017, 14:48

Würzburg (dpa) - Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen. Ein syrischer Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Der 19-Jährige syrische Flüchtling Anas M. muss nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und sie Facebook melden. Fotomontagen mit dem Merkel-Selfie stellten Anas M. fälschlicherweise als Terrorist dar.