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Gericht: Silikonbrüste kein Hindernis für Polizeidienst

23.11.2016, 12:25

Gelsenkirchen (dpa) - Eine 32 Jahre alte Dortmunderin darf wegen ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt. Die Richter gaben der Krankenschwester Recht, die im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt wurde. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt. Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko. Es liege aber unter 20 Prozent.