Maas gegen Bundesgefängnis für Terroristen
Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas hat Forderungen nach einem zentralen deutschen Gefängnis für mutmaßliche Terroristen zurückgewiesen. Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache, sagte der SPD-Politiker der Süddeutschen Zeitung. Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland. Entsprechende Forderungen waren nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig laut geworden.