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Massenmörder Breivik scheitert vor Gericht

01.03.2017, 16:17

Oslo (dpa) - Die lange Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt laut einem Berufungsgericht nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers. "Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war", verkündeten die Richter in Oslo. Damit kassierten sie ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat ein. Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft geklagt und in einem ersten Prozess teilweise Recht bekommen.