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NPD zu schwach für Verbot - Karlsruher Urteil enttäuscht die Länder

17.01.2017, 15:57

Karlsruhe (dpa) - Zum zweiten Mal nach 2003 sind die Länder in Karlsruhe mit einem Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Die Partei sei verfassungsfeindlich - aber zu schwach und unbedeutend, um sie aufzulösen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrats als unbegründet ab. Die Länder kündigten an, die NPD weiter mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen und auch durch den Verfassungsschutz zu beobachten. Dies halte er "weiter für geboten", sagte auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière.