Paris-Attentätern Unterschlupf gewährt? - Freispruch
Paris (dpa) - Ein Mann, der zwei Paris-Attentätern eine Wohnung zur Verfügung gestellt hatte, ist freigesprochen worden. Es sei nicht bewiesen, dass er den beiden Terroristen eine Unterkunft verschafft habe, um sie vor den Ermittlern zu verbergen, hieß es am Pariser Strafgericht. Er soll das Gefängnis verlassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. In der Wohnung kamen die beiden Attentäter nach den Anschlägen im November 2015 an und wurden dort getötet, als Polizisten die Wohnung stürmten.