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1. FC Magdeburg Harte Strafe vorm Sportgericht

Der FCM ist vorm Sportgericht zu 20.000 Euro Strafe, einem Zuschauer-Teilausschluss und zum Widerruf einer Bewährung verurteilt worden.

13.10.2016, 19:57

Frankfurt/Magdeburg  l Erst nach einer fast sechsstündigen mündlichen Mammutverhandlung vorm DFB-Sportgericht in Frankfurt/Main stand am Donnerstagabend das Ergebnis fest: Fußball-Drittligist 1. FC Magdeburg wurde wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 21. August (Anhänger waren zu Beginn der zweiten Halbzeit in den Innenraum eingedrungen) zu einem Zuschauerteilausschluss fürs nächste Heimspiel, 20 000 Euro Geldstrafe und Widerruf einer Bewährung verurteilt. Letzteres bedeutet in der Praxis: Es folgt noch ein weiterer Zuschauerausschluss. Nach aktuellem Stand wäre das Heimspiel in der dritten Liga gegen den Halleschen FC am 26. November betroffen.

"Im Bereich des Gästeblocks wurden mehrfach Böller und Rauch gezündet, zudem wurden in mindestens zwei Fällen gezielt Leuchtraketen in den an den Frankfurter Fanblock angrenzenden Block 12 abgeschossen", erläutert der DFB das Urteil auf seiner Webseite. "Im unmittelbaren Anschluss an die Schüsse aus dem Frankfurter Fanblock drangen Fans des 1. FC Magdeburg in den Innenraum ein. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel für elf Minuten und beorderte beide Mannschaften in die Kabinen", heißt es weiter.

Außerdem hätten die Magdeburger Anhänger auf der Nordtribüne während des Spiels mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge angestimmt. "Zudem wurde von Magdeburger Anhängern der Hitler- und der Kühnengruß gezeigt", so das Sportgericht.

Zur Begründung des Urteils sagte Richter Stephan Oberholz laut Mitteilung des DFB: "Für das Gericht steht nach der Beweisaufnahme fest, dass es durch Magdeburger Anhänger oder durch Anhänger, die dem Verein zuzurechnen sind, wiederholt zu demokratiefeindlichen Äußerungen gekommen ist, die die Werteordnung des Fußballs massiv verletzen." Im Zusammenhang mit dem Platzsturm durch Magdeburger Anhänger erschienen dem Sportgericht demnach weniger einschneidende Sanktionen nicht geboten, "ungeachtet der durchaus anzuerkennenden Bemühungen des 1. FC Magdeburg im Bereich der Prävention und Fanarbeit".

FCM-Präsident Peter Fechner äußerte sich nach dem Richterspruch von Stephan Oberholz wie folgt: „Ich bin enttäuscht von dem Urteil. Wir überlegen ernsthaft, ob wir Berufung vorm DFB-Bundesgericht einlegen.“ Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.