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DFB-Urteil Kontrollausschuss legt Einspruch ein

Muss der 1. FC Magdeburg doch auf einen Teil seiner Fans beim Saisonauftakt verzichten? Jetzt muss das DFB-Bundesgericht entscheiden.

01.07.2016, 14:26

Magdeburg/Frankfurt l Wendung im Fall 1. FC Magdeburg. Nachdem der Drittligist am Donnerstag einen Zuschauerteilausschluss beim Saisonauftakt vor dem DFB-Sportgericht noch abwenden konnte, hat nun der Kontrollausschuss des DFB Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Nun muss sich die nächsthöhere Instanz, das DFB-Bundesgericht, mit dem Fall befassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gebe es laut DFB noch noch nicht. Den Einspruch bestätigte am Freitagnachmittag auch der Verein selbst.

Nach wiederholtem Fehlverhalten seiner Fans in der Vorsaison war der 1. FC Magdeburg zu einem doppelten Zuschauerteilausschluss (Blöcke 3 bis 6 auf der Nordtribüne) für die beiden ersten Drittliga-Heimspiele 2016/17 verdonnert worden. Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt/Main konnte diese Strafe abgewendet werden. Statt eines Teilausschlusses wurde die Geldstrafe von 9000 auf 30.000 Euro erhöht und die Bewährungszeit auf 12 Monate ausgedehnt.