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Dritte Liga Magdeburg akzeptiert Fan-Ausschluss nicht

Der 1. FC Magdeburg hat gegen das Sportgerichtsurteil des DFB Einspruch eingelegt. Nun kommt es zu einer mündlichen Anhörung.

26.05.2016, 13:19

Magdeburg l Der 1. FC Magdeburg hat das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes nicht akzeptiert. Wie der Drittligist mitteilte, haben man fristgerecht Einspruch eingelegt. Der nächste Schritt ist nun eine gesonderte mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht des DFB.

Wegen Zuschauer-ausschreitungen hatte der DFB die Magdeburger am Mittwoch zu einem Teilausschluss seiner Fans in den ersten beiden Spielen der neuen Drittligasaison verurteilt. Betroffen waren davon die Blöcke 3 bis 6, wo Block U seinen Platz hat. Zudem soll der Verein 9000 Euro zahlen.

Das Sportgericht widerrief die Bewährung vom 25. Februar 2016. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die genannte Geldstrafe.

Geahndet wurden diesmal Geschosse, die im Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue auf sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen worden. Auch mehrere Vorfälle während der Partie gegen Dynamo Dresden wurden geahndet. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, zudem versuchten einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen. Schließlich musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.