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Sportgericht Berufung gegen DFB-Urteil sehr wahrscheinlich

Das Präsidium des 1. FC Magdeburg will sich Anfang nächster Woche zum DFB-Sportgerichtsurteil positionieren.

14.10.2016, 23:01

Magdeburg l Offiziell ist es noch nicht, aber so gut wie sicher: Der FCM wird gegen das drastische Urteil des DFB-Sportgerichts vom Donnerstagabend Berufung einlegen. Geschäftsstellenleiter Matthias Kahl sagte: „Wir werden uns Anfang der nächsten Woche im Präsidium abstimmen und dann positionieren. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufung ist groß, doch ich möchte dem nicht vorgreifen.“

Laut DFB-Statuten kann der FCM innerhalb einer Woche Berufung einlegen, so dass der Fall vorm DFB-Bundesgericht neu aufgerollt wird. Doch auch dann ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Letzte Instanz der Streitigkeiten ist das Schiedsgericht.

Präsident Peter Fechner war (ebensowenig wie Geschäftsführer Mario Kallnik) urlaubsbedingt für eine Stellungnahme am Freitag nicht erreichbar, hatte aber schon tags zuvor klargestellt, dass der FCM mit dem Urteil in keinster Weise einverstanden sei. Das Gericht hatte den Drittligisten zu zwei weiteren Zuschauer-Teilausschlüssen und 20 000 Euro Geldstrafe verdonnert. Auslöser waren die Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 21. August, als aus dem Ultra-Block einige in den Innenraum eingedrungen waren und Polizei aufmarschieren musste.

Teilausschluss heißt konkret: Sollte der Club wider Erwarten auf einen Einspruch verzichten, müssten, so das Juristen-Deutsch, im zweiten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiele die Besucherblöcke 3 bis 6 geschlossen bleiben, im dritten zusätzlich der Block 12. Betroffen wären laut Kahl die Partien gegen Hansa Rostock und den HFC.

Doch das ist mehr als unwahrscheinlich. „Wesentliche Sachverhalte sind in der Verhandlung bis zuletzt strittig geblieben“, wurde Fechner in einer Pressemitteilung zitiert. Kahl, bei der fast sechsstündigen mündlichen Mammutverhandlung ebenfalls vor Ort, bestätigte das: „Es gibt deutliche Unterschiede in der Sichtweise. Das betrifft auch den Vorwurf von demokratiefeindlichen Äußerungen seitens der FCM-Fans, wie es der DFB ausgedrückt hat. Für uns stellt sich eine andere Faktenlage dar. Aber auch dazu können wir im Moment nicht mehr sagen.“

Keine Einigkeit herrscht zudem bei der Täterergreifung. Unter Mithilfe des FCM wurden inzwischen 16 Täter ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. Kahl: „Dieser Fakt wurde vom DFB nicht hinreichend gewürdigt, bei Eintracht Frankfurt, die ebenfalls Täter ausfindig gemacht hatten, anerkannt.“

Und noch etwas: Die Fahndungserfolge seien laut Kahl gelungen, obwohl noch keine neue Videoüberwachung im Stadion installiert wurde: „Wir sind nur Mieter, das ist Sache der MVGM (Messe- und Veranstaltungsgesellschaft), so der Geschäftsstellenleiter und ergänzte: „Ich weiß, dass an der Thematik gearbeitet wird, aber absehbar ist, dass in den nächsten Wochen noch nichts passiert.“