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SG-Anträge beim KFV einreichen

30.05.2014, 01:26

Fußball l Salzwedel (tko/eb) Auf der Festveranstaltung in Mechau stellte der Sportfreund Michael Jacobs (SV GW Potzehne) den Antrag, dass sich der KFV Altmark West für die kommende Saison über die Bildung von Spielgemeinschaften im Herrenbereich nochmals beraten sollte. Der Vorstand des KFV hat auf seiner turnusmäßigen Versammlung am 23. Mai folgende Regelungen getroffen.

1.) Der Antrag auf Spielgemeinschaft muss bis zum 31. Mai 2014 mit der Mannschaftsmeldung beim KFV abgegeben werden. 2.) Die Spielgemeinschaft gilt immer nur für eine Spielserie und muss immer zum 31. Mai jeden Jahres beantragt werden. 3.) Jede neugegründete Spielgemeinschaft beginnt ihr Spielrecht immer in der untersten Spielklasse des KFV Altmark West. 4.) Die Spielgemeinschaft besitzt ein Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Liga, so sie denn aufstiegsberechtigt ist. 5.) Der erstgenannte Verein ist der federführende Verein und für alle Belange Ansprechpartner des KFV Altmark West. 6.) Im Antrag muss ausgewiesen sein, an welchem Ort die Pflichtspiele ausgetragen werden. 7.) Im Antrag muss ausgewiesen sein, welcher Verein, den für diese Mannschaft notwendigen Schiedsrichter stellt. 8.) Die Spielgemeinschaft legt analog der Meldeliste im DFBnet eine gesonderte Mannschaftsliste dem zuständigen Staffelleiter vor.