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Fußball 249 Verfahren hat das Sportgericht verhandelt Blinder Affe, Clown oder Flitzpiepe

26.07.2014, 03:13

Lob hört der Mann in schwarz nur sehr selten, stattdessen muss er sich vielmehr ein dickes Fell zulegen. Dem Schiedsrichter bei Fußballspielen werden oftmals Feindseligkeiten entgegengebracht. "Blinder Affe", "Knackwurst" oder "Spinner" sind da sogar noch die harmlosen Beleidigungen, von denen es in der vergangenen Saison 35 von Spielern und Offiziellen gab. Diese ziehen aber in den meisten Fällen auch Verfahren des Kreissportgerichts nach sich - 249 davon waren es in der vergangenen Saison insgesamt.

Salzlandkreis l Was sich die Unparteiischen nicht nur von Spielern und Trainern, sondern vor allem von den Zuschauern anhören dürfen, ist zuweilen weit unter der Gürtellinie. "Penner", "Knackwurst", "Vogel", "Clown" oder "Trottel" sind nur einige Beispiele für das, was da oftmals auf das Spielfeld gerufen wird. Natürlich geht es im Fußball sehr emotional zu, sodass sich viele der Männer in schwarz inzwischen ein dickes Fell zugelegt haben dürften. Dennoch gibt es eine Tendenz, die es aufzuhalten gilt.

Viel schwerwiegender als die Beleidigungen gegen die Referees sind allerdings die Tätlichkeiten gegen andere Personen oder den Gegner. 50 Verfahren hatte das Sportgericht in der vergangenen Saison verhandelt, in der Spielzeit davor waren es noch 13, also nur ein Viertel davon. "Das ist eine Tendenz, die wir unbedingt stoppen müssen", betonte Sven Tuchen, der Vorsitzende des Sportgerichts.

Die "populärste" Tätlichkeit in der vergangenen Saison gab es sicherlich in der Partie zwischen den beiden Salzlandligisten Egelner SV Germania und Warthe Hakeborn. Damals bekam der am Boden liegende Denis Winter noch Tritte an den Kopf. Für den Übeltäter setzte es neben einer Geldstrafe auch drei Jahre Sperre. Zudem gab es ein Verfahren vor einem Zivilgericht.

Neben den Tätlichkeiten gab es auch Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens, zum Beispiel aufgrund einer Notbremse oder eines Verweises aus der Coaching-Zone. Erstmals gab es bei den Trainern Wiederholungstäter. "Die Verfahrensordnung sieht in diesem Fall vor, dass die Strafen erhöht werden", erklärte Tuchen. Das kann dann schon mal das Doppelte des ursprünglichen Betrages sein.

Nur ein Spielabbruch in der vergangenen Saison

Positiv ist, dass es in der vergangenen Saison lediglich einen Spielabbruch gab (Vorjahr: fünf). Der Grund war allerdings keine Ausschreitung. In der Frauen-Unionsliga wurde die Partie zwischen der TSG Calbe und dem SV Breitenhagen in Absprache mit den beiden Kapitänen beim Stand von 14:1 abgepfiffen, weil es zu viele verletzte Spielerinnen gab und nur noch vier auf dem Feld standen. "Ein Abbruch geht aber nur, wenn der Spielstand eindeutig ist, also mindestens zehn Treffer Unterschied vorhanden sind."

Im Vergleich der Spielzeiten sind die Verfahren in den vergangenen beiden Jahren (249, 263) erheblich in die Höhe gestiegen (142, 131, 141). Das liegt nicht an unfaireren Mannschaften, sondern hat simple Gründe, wie Tuchen verriet: "Seit der Saison 2012/13 werden alle Roten Karten vom Sportgericht verhandelt, davor hatte dies teilweise noch der Staffelleiter erledigt."