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Fußball KFV legt Abteilungsleitern Statistiken vor / 50 Tätlichkeiten / 35 Schiedsrichter-Beleidigungen / 44 schuldhaftes Nicht-Antreten Bericht des Sportgerichts offenbart alarmierende Zahlen

06.08.2014, 01:19

Schneidlingen (chj) l Erik Hunker war bei der Versammlung der Abteilungsleiter, die der Kreisfachverband Fußball Salzland einberufen hatte, nicht nur als Vertreter des Schönebecker SC erschienen. Er war auch vor Ort, um den Vorsitzenden des Kreissportgerichts, Sven Tuchen, zu vertreten und den Bericht der abgelaufenen Spielzeit vorzustellen. Dabei kamen zum Teil beunruhigende Zahlen zutage.

So gab es beispielsweise bei den Tätlichkeiten gegenüber Gegenspielern oder sonstigen Personen einen erheblichen Anstieg der verhandelten Fälle. Während es in der Saison 2009/10 noch 16 Verhandlungen gab, waren es 2013/14 bereits 50. Zu Tätlichkeiten werden das absichtliche Schlagen, Ohrfeigen, Treten, Stoßen oder Anspucken gezählt - vor allem, wenn der Ball außer Reichweite oder die Partie unterbrochen ist. Zum Teil können auch Beleidigungen als Tätlichkeit gewertet werden. Strafen können dabei bis zu zwölf Monaten verhängt werden, hinzu kommen saftige Geldbußen. "Gerade im Nachwuchsbereich werden Tätlichkeiten zum Teil bagatellisiert", kritisierte Hunker.

Auch Beleidigungen gegenüber Schiedsrichtern und deren Assistenten nahmen rasant zu. Vor vier Jahren wurden elf Vorfälle verzeichnet, in der abgelaufenen Saison waren es 35. Auch unsportliches Verhalten erfreut sich trauriger wachsender Beliebtheit. Hierzu zählen nicht nur Vergehen auf dem Rasen, wie etwa eine Notbremse, auch Fehlverhalten in der Coachingzone wird miteinbezogen. Insgesamt gehe von Betreuern und Ersatzspielern zu viel Unruhe aus.

Das schuldhafte Nichtantreten zu Pflichtspielen ist vor allem im Männerbereich ein Problem. 18 Partien konnten nicht stattfinden. Eine große Zunahme ist hingegen in den Bereichen der C- bis F-Junioren zu verzeichnen. 19 Mal trat ein Team schuldhaft nicht an. Zum Vergleich: Im Vorjahr fielen sechs Partien aus.

Bei all dem kamen in den Zahlen auch positive Aspekte zum Vorschein. So musste in der abgelaufenen Saison lediglich ein Spiel abgebrochen werden. Gegen Schiedsrichter-Entscheidungen wurde sich nicht aufgelehnt.

22 Fälle mussten verhandelt werden, in denen Vereine Akteure einsetzten, die eigentlich nicht spielberechtigt waren. Hunker mahnte an die anwesenden Vertreter: "Kommt es zu haftungspflichtigen Ereignissen eines nicht-spielberechtigten Akteurs, muss der Verantwortliche haften, der ihn eingesetzt hat." Es seien nicht nur Fragen der sportlichen Fairness, es gehe ebenso um den Versicherungsschutz - im Nachwuchs auch um die Fürsorgepflicht.