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SG Kühnau gilt als Absteiger aus der Kreisliga

24.05.2014, 01:18

Fußball l Dessau (gar) Das Sportgericht beim KFV Anhalt hat am 20. Mai ein Sportgerichts-Verfahren wegen des wiederholten Nichtantretens der SG Kühnau (dreimal im Verlauf der Saison) durchgeführt. Das Sportgericht hat demnach die SG Kühnau als Teilnehmer in der Kreisliga für alle weiteren Pflichtspiele gestrichen.

Die SG Kühnau gilt nach dem SV Blau-Rot Coswig ebenfalls als Absteiger aus der Kreisliga. Alle bisher ausgetragenen Spiele und deren Ergebnisse, an denen die SG Kühnau teilgenommen hat, sind zu annullieren. Da die SG auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist das Urteil des Sportgerichtes rechtskräftig und in der Tabelle der Kreisliga bereits eingearbeitet.