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Stellungnahme der LSB Kritik am Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes

21.02.2015, 01:18

Magdeburg (vs) l Drei Monate nach der Vorstellung des Entwurfes zum Anti-Doping-Gesetz fordert die Konferenz der Landessportbünde (LSB) Nachbesserungen. In einer Stellungnahme weist das Gremium unter anderem auf Unklarheiten bei der Ermittlung von "Selbstdoping" und dem Erwerb und Besitz von Dopingmitteln in geringen Mengen hin. Klärungsbedarf sieht die LSB-Konferenz zudem beim Zusammenspiel von Sportgerichtsbarkeit und der staatlichen Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln. "Das Anti-Doping-Gesetz will die Sportgerichtsbarkeit ergänzen und nicht beeinträchtigen. Wie das aber funktionieren soll, wird im vorliegenden Gesetzentwurf nicht aufgezeigt", heißt es.

Die Sportbünde folgen damit uneingeschränkt den Einwänden des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Ende Januar eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben hatte.

Das Gesetz, dessen Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maiziére (CDU) vorgestellt worden war, soll im Frühjahr verabschiedet werden. Grundsätzlich befürwortet die LSB-Konferenz den staatlichen Einfluss. "Durch ein explizit so benanntes Gesetz wird der starke Wille der Bundespolitik verdeutlicht, den Anti-Doping-Kampf in Deutschland weiter zu stärken", betont Andreas Silbersack, Präsident des Landessportbundes Sachsen-Anhalt und derzeitiger Vorsitzender der Konferenz.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, Doper mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Allein der Besitz oder Erwerb verbotener Stoffe können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Zudem erlaubt das künftige Gesetz Geldstrafen.