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Nach Anklage wegen Betrugs ermittelt Staatsanwaltschaft weiter Bestechlichkeitsvorwurf gegen Polizei-Vizechef

Von Bernd Kaufholz 06.03.2010, 04:48

Die kriminellen Verstrickungen des beurlaubten Vizechefs der Polizeidirektion Nord in Magdeburg könnten umfangreicher als bisher angenommen sein. Neben dem Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit gefälschten Dokumenten stehen gegen den völlig verschuldeten Leitenden Kriminaldirektor weitere Vorwürfe im Raum : Bestechlichkeit und Untreue.

Magdeburg. Die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat inzwischen den zweiten Mann der Polizeidirektion Nord wegen Betrugs in drei Fällen beim Amtsgericht Magdeburg angeklagt. Klaus-Peter Deppe soll diese Straftaten im Zusammenhang mit einer Erbschaftsangelegenheit, das Haus seiner Schwiegereltern in Niedersachsen betreffend, begangen haben, um seine hohen Schulden zu begleichen.

Diese Überschuldung zog den 55-Jährigen möglicherweise noch tiefer als bisher vermutet in den kriminellen Sumpf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in weiteren zwei Verfahren wegen Bestechlichkeit und Untreue.

So habe sich der Vize-Polizeipräsident an einen Mann aus Genthin ( Jerichower Land ) gewandt, der dort als " Finanzberater und Medienunternehmer " tätig war. Was Deppe bekannt gewesen sein dürfte ist die Tatsache, dass Christoph Z. nicht gerichtsunbekannt ist. Saß er doch zweieinhalb Jahre wegen Kfz-Schiebereien in Haft und gilt als der organisierten Kriminalität nahestehend. Z. sollte versuchen, die Finanzen Deppes zu regeln. Für seine Tätigkeit, Stundungen und Kreditzahlungen bei den Schuldnern zu erreichen, hat der Polizeibeamte nach Volksstimme-Informationen keinerlei Honorar gezahlt.

Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass sich Deppe auf andere Weise revanchierte – möglicherweise mit der Druckvergabe für die " PDNachrichten ", dem " Magazin für die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord ", das vierteljährlich erscheint.

Der Versuch Deppes, seinem Vertrauten auch den Druckauftrag für 3500 Visitenkarten zuzuschanzen, konnte gerade noch vereitelt werden. Der Druck sollte 100 000 Euro kosten – 40 Euro pro Karte.

Dagegen mutet das andere Ermittlungsverfahren wegen Untreue eher geringfügig an. Deppe wird vorgeworfen, mit dem Dienstwagen nach Hause beziehungsweise zur Dienststelle gefahren zu sein, was nicht zulässig ist.

Sachsen-Anhalt I