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Nach Einspruch Anti-Doping-Gesetz: Strafbefehle gegen zwei Ringer

11.01.2017, 14:26

Tuttlingen (dpa) - Gut ein Jahr nach Einführung des Anti-Doping-Gesetzes hat ein Gericht zwei Bundesliga-Ringer bestraft.

Weil die beiden Athleten vom ASV Nendingen gegen das Gesetz verstoßen haben, seien im Dezember Strafbefehle erlassen worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tuttlingen am 11. Januar. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Beiden Athleten wird vorgeworfen, verbotene Infusionsmethoden zur Leistungssteigerung angewendet zu haben. Ein Ringer soll zudem Meldonium genommen haben. Gegen die verhängten Geldstrafen haben beide Sportler Einspruch eingelegt, so dass es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tuttlingen kommt. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, sagte der Gerichtssprecher.

Die Dopingaffäre um den Bundesligisten hatte bereits im Februar 2016 für Aufsehen gesorgt, weil die Nationale Anti-Doping-Agentur erstmals auf Grundlage des neuen Gesetzes Anzeige erstattet und so für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gesorgt hatte.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hatte Meldonium Anfang des vergangenen Jahres auf die Liste verbotener Substanzen gesetzt. Auch die russische Weltklasse-Tennisspielerin Maria Scharapowa wurde wegen eines positiven Tests auf das Mittel gesperrt. Es handelt sich um ein Herzmedikament, das auch die Regeneration verbessern soll.