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"Uns läuft die Zeit davon" Doping-Opfer-Hilfegesetz: DOH möchte Antragsfrist verlängern

Ein zweites Dopingopfer-Hilfegesetz regelt die Entschädigung von früheren DDR-Leistungssportlern. Einen Anerkennungs-Antrag zu stellen, bringe für viele Betroffene jedoch große Probleme mit sich, beklagt DOH-Vorsitzende Ines Geipel.

03.05.2017, 14:36

Berlin (dpa) - Die Doping-Opfer-Hilfe (DOH) möchte die Befristung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes aufheben und die Antragsfrist um mindestens drei Jahre verlängern.

"Uns läuft förmlich die Zeit davon", sagte die DOH-Vorsitzende Ines Geipel in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Dikatur in Berlin. Mit ihrer Bitte hat sich die DOH in einem Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gewendet.

Die Frist für betroffene Ex-Sportler, einen Antrag auf finanzielle Hilfe zu stellen, endet am 30. Juni 2017. Dieser Zeitraum sei für die vielen neuen Antragsteller jedoch viel zu kurz. Das im Vorjahr verabschiedete zweite Hilfegesetz sieht für anerkannte Opfer eine Einmalzahlung von 10 500 Euro aus einem Hilfsfonds von 10,5 Millionen Euro vor.

Die Betroffenen müssen in ihrem Antrag belegen, dass ihre Gesundheitsschäden auf DDR-Staatsdoping zurückzuführen sind. Bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen würden indes große Probleme auftreten. "Für diese Menschen gibt es ein konkretes Umsetzungs-Problem", sagte Geipel. Viele Ärzte etwa würden ein ärztliches Attest verweigern, weil sie Angst vor Regress-Ansprüchen hätten oder einfach schlecht informiert seien, beklagte Geipel: "Die Betroffenen müssen sich gegen belastete Sportstrukturen und ein ablehnendes Meinungsklima im Osten sowie ihre eigenen Familie durchsetzen."

Laute Geipel sei der Zulauf der durch organisiertes Doping geschädigten Sportler Anfang 2017 um das Dreifache gestiegen. "Immer mehr Menschen berichten uns neben Doping vom Sadismus und verschiedenen Formen des Missbrauchs durch ehemalige Trainer", sagte die frühere Leichtathletin, die sich wegen ihres Dopings aus den Rekordlisten streichen ließ.

Susann Scheller ist ein staatlich anerkanntes Doping-Opfer. Die frühere Rhythmische Sportgymnastin gab mit 16 Jahren ihre Karriere wegen Herz-Rhythmus-Störungen auf, die sie auf Staats-Doping zurückführt. Scheller berichtete von Blutwäsche und EPO. Belege hierfür habe sie freilich nicht. Ihre alte Cheftrainerin in Leipzig habe sie um Hilfe bei der Suche ihrer sportmedizinischen Akte gebeten - keine Antwort. Auch vom Deutschen Turner-Bund und vom Deutschen Olympischen Sportbund habe sie keine Reaktion auf ihr Hilfegesuch erhalten.

Dopingopfer-Hilfe

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