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Srebrenica: Wer wurde verurteilt und wer nicht?

24.03.2016, 19:13

Den Haag (dpa) - Das UN-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien in Den Haag hat bislang Anklage gegen 20 Männer für die Verbrechen in Srebrenica erhoben.

Bisher wurden 15 Angeklagte für schuldig befunden. Es gab einen Freispruch. Ein Angeklagter starb während des Prozesses, vier Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Mehr als 1000 Zeugen sagten in den Verfahren aus. Darunter waren elf Männer, die die Massaker überlebt hatten.

Drei Männer wurden bislang zu lebenslanger Haft verurteilt. Darunter ist Vujadin Popovic, Ex-Sicherheitschef des berüchtigten Drina-Korps der bosnisch-serbischen Armee. Elf ehemalige hohe bosnisch-serbische Offiziere wurden wegen Beihilfe zum Genozid zu Haftstrafen von fünf bis 35 Jahren verurteilt.

An diesem Donnerstag wurde das Urteil gegen den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic gesprochen, er muss demnach 40 Jahre ins Gefängnis.

Weiter läuft der Prozess gegen den ehemaligen bosnisch-serbischen General Ratko Mladic (72). Er hatte das militärische Oberkommando des Überfalls auf die Enklave am 11. Juli. Mladic war erst 2011 festgenommen worden. Ein Urteil wird für 2017 erwartet. Auch ihm droht lebenslange Haft.

Der frühere rest-jugoslawische und serbische Präsident Slobodan Milosevic starb vor Abschluss des Prozesses 2006 in seiner Zelle in Den Haag.

Im Prozess gegen den ehemaligen serbischen General Radislav Krstic qualifizierten die UN-Richter erstmals die Massenmorde von Srebrenica als Völkermord. Der Kommandant des Drina-Korps wurde 2004 wegen Beihilfe zum Genozid zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nur wenige Angeklagte gaben ihre Schuld zu. Dazu gehörte Drazen Erdemovic, der an Erschießungen beteiligt war und später gegen andere Offiziere aussagte. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Momcilo Perisic, Ex-Offizier in der jugoslawischen Armee, ist bislang als einziger freigesprochen worden. In erster Instanz lautete das Urteil noch 27 Jahre Haft. Die Berufungskammer sprach ihn jedoch aus Mangel an Beweisen frei.

Srebrenica-Dossier des UN-Tribunals