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Urteil: Gemeinden dürfen Pferdesteuer erheben

Hundebesitzer zahlen schon Steuern. Nun müssen auch Pferdeliebhaber in den Geldbeutel greifen. Denn das Bundesverwaltungsgericht erklärte jetzt die Pferdesteuer für rechtens.

02.09.2015, 14:04
Reiter wird es weniger freuen: Die Pferdesteuer kommt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Reiter wird es weniger freuen: Die Pferdesteuer kommt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa

Leipzig (dpa) - Die Kommunen in Deutschland dürfen eine Pferdesteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen Pferdehaltern und der hessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf entschieden.

Das Halten eines Pferdes gehe über das Alltägliche hinaus und erfordere einen zusätzlichen Vermögensaufwand, teilte das Gericht in Leipzig mit. Pferdebesitzer seien wirtschaftlich so leistungsfähig, dass sie auch mit Steuern belegt werden dürften.

Mit seinem Beschluss (Az.: BVerwG 9 BN 2.15) wies das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der Pferdehalter und eines Reitvereins zurück. Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Pferdesteuer für rechtens erklärt. Dieses Urteil hat nun Bestand.

Bad Sooden-Allendorf hatte als erste Kommune in Deutschland die Pferdesteuer eingeführt. Pro Tier wurden jährlich 200 Euro gefordert. Weitere Kommunen folgten dem Beispiel der nordhessischen Kleinstadt. Gegen die Pferdesteuer hatte es heftige Proteste gegeben.

PM des Bundesverwaltungsgerichts