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Gold: Abgeltungsteuer für Zertifikate

Gold gilt als Krisenwährung in turbulenten Zeiten. Die Nachfrage steigt seit Jahresanfang und damit auch der Preis. Aber Vorsicht: Bei Wertpapieren greift die Abgeltungsteuer.

18.08.2016, 11:31

Berlin (dpa/tmn) - Gold gibt es nicht nur als Barren oder Münzen. Anleger können das Edelmetall auch als Wertpapier kaufen. Der Haken hierbei: Kursgewinne aus Verkäufen solcher sogenannten Exchange Traded Commodities - kurz ETC - unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin: Xetra-Gold. Denn hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen entschieden (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14), dass Kursgewinne steuerfrei bleiben, wenn das Wertpapier nach einem Jahr wieder verkauft wird. Die Finanzämter dürfen in diesen Fällen keine Abgeltungsteuer mehr einziehen.

Test von Gold ETC der Stiftung Warentest (z.T. kostenpflichtig)