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Tag der vermissten Kinder Kind verschwunden: Wann Minderjährige als vermisst gelten

Immer wieder werden Kinder vermisst. Die meisten tauchen schon bald unversehrt wieder auf, nur ein sehr kleiner Teil bleibt vermisst. Für diese Familien jedoch ist die Ungewissheit eine Qual. Auf das Schicksal dieser Familien macht der Internationale Tag der vermissten Kinder aufmerksam.

25.05.2017, 03:31

Berlin (dpa/tmn) - Verschwindet ein Erwachsener aus unerklärlichen Gründen von seinem gewohnten Aufenthaltsort, melden Angehörige ihn meist als vermisst. Eine Fahndung wird allerdings nur eingeleitet, wenn eine akute Gefahrenlage besteht. Anders ist das bei Kindern.

Während Erwachsene ihren Aufenthaltsort frei wählen können, dürfen Minderjährige das nicht. Verschwinden sie einfach, gehen die Behörden grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben aus. Darauf weist das Bundeskriminalamt hin.

Demnach gelten sie für die Polizei grundsätzlich als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Aufenthaltsort verlassen - und ihr Aufenthaltsort den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nicht bekannt ist.

Die Initiative Vermisste Kinder stellt auf ihrer Webseite einen Leitfaden für Eltern vermisster Kinder bereit: Als Erstes sollten Eltern demnach unverzüglich Vermisstenanzeige bei der Polizei erstatten, wenn sie nicht wissen, wo sich ihr Kind aufhält.

Anschließend sollten sie Freunde und andere Eltern anrufen. Idealerweise bleibt der eigene Anschluss aber für einen möglichen Anruf des vermissten Kindes frei. Wer draußen nach dem Kind sucht, sollte sicherstellen, dass jemand zu Hause ist, falls das Kind wieder auftaucht.

Informationen des BKA

Initiative Vermisste Kinder

Die meisten Kinder tauchen wieder auf

Rund 100 000 Kinder werden alljährlich in Deutschland als vermisst gemeldet, davon tauchen nach Angaben der "Initiative Vermisste Kinder" 99 Prozent schon bald unversehrt wieder auf.

Die meisten von ihnen sind ausgerissen, weil sie Opfer von Missbrauch oder Mobbing geworden oder aus anderen Gründen unglücklich sind. Mitunter entführen Vater oder Mutter die eigenen Kinder, wenn es nach einer Trennung Streit um das Sorgerecht gibt. Nur wenige Kinder verschwinden für lange Zeit oder für immer, weil sie einem Verbrechen oder einem Unfall zum Opfer fielen.