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Sicherste Airlines kommen aus Asiatisch-arabischer Raum

Wie sicher sind die Fluggesellschaften? Jedes Jahr gehen Unfallforscher dieser Frage nach und erstellen ihre Hitliste. Ein hauchdünner Vorsprung hat der Lufthansa Rang zwölf gesichert.

Von Ralf E. Krüger, dpa 12.01.2016, 14:39

Hamburg (dpa) - Die weltweit fünf sichersten Airlines kommen nach Untersuchungen von Hamburger Flugunfall-Experten aus dem asiatisch-arabischen Raum. Wie schon zuvor führte auch im Jahr 2015 die aus Hongkong stammende Cathay Pacific die Sicherheitsliste der 60 größten Fluggesellschaften an.

Danach folgen Emirates aus Dubai, Eva Air aus Taiwan, Qatar Airways aus Katar sowie die chinesische Hainan Airlines. Das geht aus einem vorab veröffentlichten Beitrag des Hamburger Flugunfallbüros Jet Airliner Crash Data Evaluation Centre (JACDEC) für das Luftfahrtmagazin Aero International hervor. Erst auf Rang sechs folgt mit KLM eine europäische Fluggesellschaft.

Unter den Top Ten vertreten sind zudem Air New Zealand (7), die aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammende Etihad Airways (8), Japan Airlines (9) und die portugiesische TAP (10). Die deutschen Gesellschaften Lufthansa (12) und Air Berlin (20) schaffen es immerhin noch in die Top 20. Die Lufthansa lag beim Indexwert hauchdünn vor der australischen Qantas. Die Australier waren kürzlich von einer Mitte 2013 gegründeten heimischen Rating-Agentur nach etwas anderen Kriterien zur sichersten Fluggesellschaft erklärt worden. Schlusslicht ist im JACDEC-Ranking Vietnam Airlines (60).

Die Hamburger Unfalluntersucher messen bei ihrer Bewertung unter anderem Verkehrsleistung und Zwischenfälle und betrachten einen Zeitraum von 30 Jahren. Neben Flugzeug-Totalverlusten werden auch schwere Zwischenfälle erfasst. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Unfälle im klassischen Sinn handeln, es kann auch um Beinahe-Kollisionen oder riskante Situationen gehen. Je länger ein Unfall zurückliegt, umso schwächer wirkt er sich auf den JACDEC-Sicherheitsindex aus. Verschiebungen in der Liste bedeuten also nicht, dass die betreffenden Unternehmen nicht mehr sicher sind.

Die deutsche Germanwings, die 2015 mit einem vorsätzlich in die Alpen gelenkten Airbus die Sicherheitsdebatte in der Zivilluftfahrt beherrschte, war wegen ihrer Verkehrsleistung nicht unter den 60 weltgrößten Airlines. Dadurch verzeichnete 2015 keine einzige Gesellschaft aus der betrachteten Gruppe ein größeres Unglück - obwohl es auch Unfälle gab, bei denen Flugzeuge als Totalverlust abgeschrieben werden mussten. Menschenleben waren dabei nicht zu beklagen.

Entsprechende Unglücke hatten die Gesellschaften Turkish Airlines und Air Canada - sowie die südkoreanische Asiana: Im April hatte einer ihrer A320-Jets rund 300 Meter vor dem japanischen Flughafen Hiroshima eine Antenne des Landesystems gestreift und mit dem Heck den Boden berührt. Die Passagiere kamen mit dem Schrecken davon - der Airbus dagegen wurde aufgrund seiner Beschädigungen verschrottet.

Das JACDEC in Hamburg ist eine weltweit angesehene Institution mit globaler Datenbank. Sie arbeitet mit den führenden Luftfahrtbehörden zusammen.

Homepage JACDEC

Über das JACDEC-Ranking

AirlineRatings.com mit Qantas auf Platz eins

Bei Flügen außerhalb Europas vorab Schwarze Liste prüfen

Wer einen Flug außerhalb Europas bucht, prüft am besten vorher die Schwarze Liste. Denn die EU stellt in einer gemeinschaftlichen Liste Fluggesellschaften zusammen, die als unsicher betrachtet werden oder keiner ausreichenden Kontrolle durch die Behörden ihres Landes unterliegen, heißt es auf der Webseite der Europäischen Kommission. Für diese Airlines besteht in der gesamten Europäischen Union ein Flugverbot oder Betriebseinschränkungen, erläutert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die EU-Flugsicherheitsliste dient zudem als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind.

Denn im außereuropäischen Ausland kann es durchaus passieren, bei der Flugsuche auf Airlines von der Liste zu stoßen - etwa, wenn Urlauber Insel-Hopping in Indonesien oder eine Rundreise in Afrika machen. Unter anderem befinden sich viele indonesische und afrikanische Fluggesellschaften auf der Liste.

Die entsprechende EU-Verordnung zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste verlangt laut LBA auch, dass Fluggäste im Voraus darüber informiert werden müssen, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt, das heißt schon bei der Buchung. Das Risiko eines Fluges mit einem gebannten Luftfahrtunternehmen bestehe also vor allem dann, wenn ein Passagier individuell bucht, zum Beispiel über die Internetseite der Airline, und sich nicht über die Sicherheitsliste informiert, so das LBA.