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Wetter mit Folgen Sturmschäden schnell der Versicherung melden

Das Sturmtief "Axel" hat an der Ostseeküste vielerorts deutliche Spuren hinterlassen. Für einen Teil der Schäden kommen Versicherungen auf. Allerdings greifen die Policen nicht in allen Fällen.

06.01.2017, 08:07

Berlin (dpa/tmn) - Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Autos unter Wasser: Die stärkste Sturmflut an Deutschlands Ostseeküsten seit dem Jahr 2006 hat zu zahlreichen Schäden geführt.

Ob Betroffene Geld von ihrer Versicherung bekommen, hängt Experten zufolge nun davon ab, wodurch der Schaden konkret entstanden ist. Grundsätzlich bietet die Gebäude- oder Hausratversicherung Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand. Damit die Versicherung auch für Schäden durch Naturgefahren wie eine Überschwemmung aufkommt, muss die Police auch Elementarschäden absichern. Aber: "Es gibt nur wenige Versicherer in Deutschland, die ausdrücklich Versicherungen für Sturmflutschäden anbieten", erklärt eine GDV-Sprecherin in Berlin.

Flutschäden wie jetzt an der Ostseeküsten würden von einer Elementarschadenversicherung meist nicht abgedeckt. Denn die Ostsee werde vom Wind aufgepeitscht und an Land gedrückt. Anders sei dies bei Flussüberschwemmungen, die in der Regel eine Folge von Starkregen seien - in solchen Fällen zahle eine Elementarschadensversicherung. Auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch fallen unter die Elementarschadenversicherung. Wird ein Auto bei einer Sturmflut überflutet, zahlt meist die Teilkasko-Versicherung.

Betroffene sollten sich am besten so schnell wie möglich an ihre Versicherung wenden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Meldung kann per Telefon oder online erfolgen. Hilfreich ist es, Fotos oder Videos von den Schäden zu machen. Die Versicherung besitzt das Recht, den Schaden zu begutachten. Daher sollten Versicherte mit ihr klären, ob und welche Sicherungsmaßnahmen sie vornehmen dürfen. Den Schaden ohne Rücksprache einfach zu beseitigen, ist nicht ratsam.